Ich führe eine Privatpraxis. Mein Honorar lehnt sich an die Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870) an. Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler. Die privaten Krankenkassen übernehmen in manchen Fällen teilweise die Kosten, manchmal auch die Gesamtkosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht.
Spreche bitte vor Terminvereinbarung mit deiner Krankenkasse, welche Bedingungen für eine Kostenübernahme erforderlich sind. Die benötigten Informationen dazu findest du im Impressum.
Ab 1.1.2024 beträgt mein Honorar für eine Einzelsitzung 130 Euro. Ein Paar- bzw. Familiengespräch kostet 200 Euro. Ein Einzelgespräch dauert 50 Minuten, Paarberatung 80 Minuten. Der Preis vergünstigt sich, wenn man mehrere Termine bucht.
Wie bekomme ich einen bezahlten Therapieplatz?
Bitte frage deine Krankenkasse, ob sie dir eine Liste mit Therapeuten zusenden kann. Des Weiteren findest du vielleicht einen von der Krankenkasse bezahlen Platz über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern: 0921–7877 6540 410. Weitere Hilfsmöglichkeiten findest du hier:
- Psychiatrische Institutsambulanz Würzburg im Zentrum für seelische Gesundheit am König-Ludwig-Haus: 0931 8035040
- Sozialpsychiatrischer Dienst Würzburg, Erthal Sozialwerk: 0931–55445
- Sozialpsychiatrischer Dienst Würzburg (BRK) — Beratungsstelle für seelische und soziale Gesundheit mit einem Beratungswegweiser und vielen spezifischen Angeboten: 0931–413080
- Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie (für alle Lebenslagen), Krisendienst des Landratsamtes Würzburg (14:00 bis 18:00 und 18:30 bis 0:30 Uhr): 0931–571717, Flyer mit Ansprechpartnern
- Beratungsstelle der Diakonie Würzburg für Kinder- und Paartherapie 0931–804870
- EFL Würzburg, Beratung für Ehe‑, Familien- und Lebensfragen der Diözese Würzburg: Tel. 0931–38669000
- Evangelisches Beratungszentrum Würzburg, Fachberatungsangebot Gute Zeiten — Schlechte Zeiten für Kinder, Jugendliche, Eltern: 0931–30501‑0
- Psychotherapeutische Beratung für Studenten des Studentenwerks Würzburg: 0931–8005-101
Kostenerstattungsverfahren
Es hat sich gezeigt, dass sich ein Antrag auf Kostenerstattungsverfahren in der Regel nicht lohnt, da es sich in meinem Fall um einen “Sonderfall Kostenerstattung bei Heilpraktikerleistungen” handelt.
Wenn du in einer ländlichen Gegend wohnst, in der es besonders wenige approbierte psychologische PsychotherapeutInnen gibt und die Wartezeiten entsprechend unzumutbar lang sind (bis zu 12 Monate), werden in ganz seltenen Ausnahmefällen die Kosten übernommen.
Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und Chancen für eine Kostenerstattung bei einer Heilpraktiker-Behandlung. Sehr gute Information zu diesem Thema findest du auf den Informationsseiten von Therapie.de, ganz unten.